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Impressum

Brenner Beton – Bohr & Sägedienst
Ruprechtsberg 20
4761 Enzenkirchen
Österreich

Hotline: +43 676 6516092
E-Mail: office@kernbohrtechnik.at

Unternehmensgegenstand: Betonbohr- und Sägedienst
UID-Nummer:  ATU75111834
Gerichtsstand: Ried im Innkreis


Konzeption, Webdesign & Programmierung

CM Software GmbH
Jagern 64
4761 Enzenkirchen
E-Mail: office@cm-softwaregmbh.at
Web: www.werbeagent.at 

Hinweisgebersystem – Vertraulich und rechtssicher

Hier kannst du als Mitarbeiter, Geschäftspartner, Lieferant oder Kunde Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder unseren Verhaltenskodex melden. Deine Meldung wird streng vertraulich behandelt und gemäß den Vorgaben des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) sowie der EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) geprüft.

Wir nehmen deine Hinweise ernst und sorgen für eine sorgfältige Bearbeitung. Falls Rückfragen notwendig sind, melden wir uns bei dir.
Bitte sende deine Meldung an folgende E-Mail-Adresse:

office@kernbohrtechnik.at

Agb

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Brenner Beton – Bohr & Sägedienst
Ruprechtsberg 20, 4761 Enzenkirchen

1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Aufträge, Leistungen und Lieferungen der Firma Brenner Beton – Bohr & Sägedienst.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande.
Angebote sind freibleibend, sofern nicht anders angegeben.
Für alle Leistungen gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung.

3. Leistungsumfang
Die Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbeschreibung.
Sämtliche Dienstleistungen, die lotrecht, waagrecht oder winkelrecht ausgeführt werden sollen, müssen gesondert bestellt werden.
Diese Arbeiten sind kein Regelfall und werden gesondert nach Aufwand gemäß den jeweils gültigen Tarifen verrechnet.
Sonderleistungen oder Zusatzarbeiten, die bauseits beschlossen werden, sind nicht im Grundpreis enthalten und werden nach Aufwand (Regiestunden) berechnet.
Es wird keine Verantwortung für Schäden an vorhandener Bewehrung (Armierung) und deren Folgen übernommen.

4. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.
Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen und Mahngebühren erhoben werden.
Sonderleistungen, Zusatzaufwand und Armierungstreffer werden gesondert berechnet.

5. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitsstelle frei zugänglich ist.
Alle Pläne, Markierungen und Hinweise zu Leitungen (Strom, Wasser, Gas, Kühlwasser etc.) müssen vor Arbeitsbeginn bereitgestellt und unübersehbar als solche gekennzeichnet sein.
Unterlassene oder mangelhafte Mitwirkung kann zu Verzögerungen führen; daraus entstehende Kosten trägt der Auftraggeber.
Für sämtliche daraus entstehende Schäden wird keine Haftung übernommen.
Bei jeglicher Mithilfe des Auftraggebers während der Arbeiten trägt dieser das gesamte Risiko für seine Tätigkeiten und sämtliche daraus resultierenden Folgen.
Es besteht keine Haftung für Unfälle, Verletzungen oder sonstige Schäden, die aus der Mithilfe des Auftraggebers oder dessen Personen resultieren.

6. Ausführungsfristen
Angegebene Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
Verzögerungen durch unzureichende Mitwirkung, höhere Gewalt oder unvorhersehbare Umstände verlängern die Fristen angemessen.

7. Gewährleistung
Mängel sind unverzüglich schriftlich nach Entdeckung zu melden.
Später gemeldete Mängel werden nicht berücksichtigt.
Die gesetzliche Gewährleistung gilt, soweit hier nicht abweichend geregelt.

8. Haftung
Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
Schäden durch Armierungstreffer, unsachgemäße Zusatzarbeiten oder nicht korrekt gemeldete Leitungen sind von der Haftung ausgeschlossen und werden gesondert berechnet.Verschluss von hergestellten Öffnungen ist bauseits durchzuführen, bei nichtbeachtung wird dahingehend keine Haftung übernommen.

9. Haftungsausschluss für Leitungen
Schäden an Leitungen (Strom, Wasser, Gas, Kühlwasser etc.), die nicht vor Arbeitsbeginn gemeldet wurden, werden nicht übernommen.
Nicht gemeldete Leitungen müssen auf Kosten des Auftraggebers abgesichert oder beseitigt werden.
Evtl. daraus resultierende Stehzeiten werden im 0,25-Stunden-Takt pro Mann verrechnet.

10. Eigentumsvorbehalt
Alle Materialien und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Brenner Beton – Bohr & Sägedienst.

11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder für die Auftragsdurchführung notwendig.

12. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Mit der Beauftragung einer Leistung werden diese AGB ausnahmslos und vollständig akzeptiert und sind bindend.
Gerichtsstand ist Enzenkirchen, soweit gesetzlich zulässig.

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